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Staatlicher Schutz vor Blutrache in Albanien
Meta
19.07.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 19.07.2017, Az. B 4 K 165.31426 (REWIS RS 2017, 7735)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 7735
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Sicherer Herkunftsstaat Albanien - Schutz vor Blutrachehandlungen und vor Drogendealern
Keine Anerkennung als Asylberechtigter - Einreise auf dem Landweg
Drohende Blutrache in Albanien führt nicht zu einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG
Die Gefahr, Opfer einer Blutrache zu werden, stellt keinen Verfolgungsgrund im Sinne von § 3 …
Gegen die Einstufung Albaniens als sicherer Herkunftsstaat bestehen weder verfassungsrechtliche noch europarechtliche Bedenken
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