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Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einbau einer Lackieranlage
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Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einbau einer Lackieranlage
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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18.08.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 18.08.2016, Az. Au 5 K 14.818 (REWIS RS 2016, 6582)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6582
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Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde und Fragen des Einfügens
Rechtswidrige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ("faktische" Baugrenze)
Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zusammenhang mit der Errichtung einer Plakatanschlagtafel
Bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Plakatanschlagstafel
Keine Verletzung nachbarschützender Normen durch Baugenehmigung für Lackieranlage
Keine Referenz gefunden.
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