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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII [X.]/13
vom
22. Oktober
2013
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der VIII.
Zivilsenat des [X.] hat am 22.
Oktober 2013
durch den Vorsitzenden [X.], die Richterin Dr.
Milger, [X.]
Achilles und
Dr.
[X.] sowie die Richterin Dr.
Fetzer
beschlossen:
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 1. Zivilkammer des [X.] vom 18.
Juni 2013 einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
Gründe:
Der Antrag
auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ist
unbegründet. Nach der Rechtsprechung des [X.] kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nach §
719 Abs.
2 ZPO nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel aussichtslos ist ([X.], Beschlüsse vom 15.
August 2012 -
VIII
ZR 238/12, [X.], 571 Rn.
6; sowie vom 4.
Juni 2008 -
XII
ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn.
6). Dies ist
hier der Fall.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, denn der gemäß §
26 Nr.
8 EGZPO erforderliche Wert der Beschwer von mehr als
20.000
ist
nicht erreicht. Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11.
Mai 2012
-
VIII
ZA 8/10, [X.], 386)
ist
die Beschwer bei einer
Verurteilung zur
Räumung mit
dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Miete
zu bewerten. Die-ser beträgt hier (282,24
08
§§
8, 9 ZPO). Dabei ist auf die 1
2
-
3
-
vereinbarte tatsächliche Miete, nicht
wie die Nichtzulassungsbeschwerde meint
auf eine (höhere) fiktive Marktmiete abzustellen.
Ball
Dr. Milger
Dr. Achilles
Dr. [X.]
Dr. Fetzer
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.11.2012 -
6 [X.]/12 -
LG [X.], Entscheidung vom 18.06.2013 -
1 [X.]/12 -
Meta
22.10.2013
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.10.2013, Az. VIII ZR 214/13 (REWIS RS 2013, 1782)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 1782
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VIII ZR 214/13 (Bundesgerichtshof)
Zwangsräumung: Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz; Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Räumung
VIII ZR 214/13 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 262/16 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 26/16 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 135/15 (Bundesgerichtshof)