VG Augsburg, Entscheidung vom 11.07.2016, Az. Au 7 K 16.263

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Rundfunkbeiträge im privaten Bereich sind verfassungsgemäß


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

Au 7 K 16.263

11.07.2016

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 11.07.2016, Az. Au 7 K 16.263 (REWIS RS 2016, 8435)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 8435

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