VGH München, Entscheidung vom 13.08.2021, Az. 22 CE 21.796

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Gegenstand

Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mittels nichtionisierender Strahlung (durch Anwendung von Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen), Facharztvorbehalt (nur) in Verordnung, Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers im Bereich der Gefahrenabwehr


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 CE 21.796

13.08.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 13.08.2021, Az. 22 CE 21.796 (REWIS RS 2021, 3298)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 3298

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