Aktenzeichen 22 CE 21.796

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RCN7THD5VDT2PUQP2P

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VGH München: Entscheidung vom 13.08.2021

Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mittels nichtionisierender Strahlung (durch Anwendung von Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellen), Facharztvorbehalt (nur) in Verordnung, Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers im Bereich der Gefahrenabwehr

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