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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII [X.]/10
vom
13. Dezember 2011
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der VIII. Zivilsenat des [X.] hat am 13. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden [X.], die Richterin Dr.
Hessel sowie die Richter Dr.
Achilles,
Dr.
Schneider und Dr.
Bünger
beschlossen:
Der Tenor des Urteils des [X.] vom 26. Oktober 2011 wird wie folgt berichtigt:
Statt
"Urteil des [X.] vom 24. April 2010"
heißt es richtig:
"Urteil des [X.] vom 24. April 2009".
Ball
Dr.
Hessel
Dr.
Achilles
Dr.
Schneider
Dr.
Bünger
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 24.04.2009 -
82 [X.] -
LG [X.], Entscheidung vom 24.09.2010 -
9 S 65/09 -
Meta
13.12.2011
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.12.2011, Az. VIII ZR 270/10 (REWIS RS 2011, 534)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 534
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