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PDF anzeigen[X.] 48/09 [X.]Auf Seite 1 des Beschlusses vom 29. Juli 2010 lautet das Datum nicht "29. Juli 2009" sondern "29. Juli 2010". [X.], 29. Oktober 2010 [X.] r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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29.07.2010
Bundesgerichtshof III. Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.07.2010, Az. III ZB 48/09 (REWIS RS 2010, 4362)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 4362
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