Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.07.2010, Az. III ZB 48/09

III. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 4362

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[X.] 48/09 [X.]Auf Seite 1 des Beschlusses vom 29. Juli 2010 lautet das Datum nicht "29. Juli 2009" sondern "29. Juli 2010". [X.], 29. Oktober 2010 [X.] r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

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III ZB 48/09

29.07.2010

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.07.2010, Az. III ZB 48/09 (REWIS RS 2010, 4362)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 4362

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III ZB 48/09

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