VG Augsburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. Au 3 K 14.1617

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Gegenstand

Jugendhilferechtliche Kostenerstattung, Fristberechnung, Ausschlussfrist, Erstattungsanspruch, Rückzahlung, Jugendhilfe


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 3 K 14.1617

27.01.2015

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. Au 3 K 14.1617 (REWIS RS 2015, 16499)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 16499

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5 C 14/09

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