OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.08.2017, Az. 1 OLG 8 Ss 57/17

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Gegenstand

Revision - Gegenstand eines Verständigungsgesprächs im Strafverfahren


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 OLG 8 Ss 57/17

11.08.2017

OLG Nürnberg

Entscheidung

Sachgebiet: Ss

Zitier­vorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.08.2017, Az. 1 OLG 8 Ss 57/17 (REWIS RS 2017, 6633)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 6633

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