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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Unzulässige Beschwerde wegen Nichtvorlage geeigneter Nachweise einer ladungsfähigen Anschrift
Meta
23.03.2016
Entscheidung
Sachgebiet: CS
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 23.03.2016, Az. 19 CS 15.2696 (REWIS RS 2016, 13960)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13960
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Pflicht zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift
Mangels ladungsfähiger Anschrift unzulässige Klage
Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift, unbekannter Aufenthalt, „Deckadresse“
Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag mangels Vorliegens einer ladungsfähigen Adresse
Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers ist Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag nach § 123 VwGO
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