9. Zivilkammer | REWIS RS 2021, 1032
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16.11.2021
Landgericht Dortmund 9. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Dortmund, Beschluss vom 16.11.2021, Az. 9 T 249/21 (REWIS RS 2021, 1032)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 1032
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XIII ZB 12/22 (Bundesgerichtshof)
Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Ausreisegewahrsams
XIII ZB 7/21 (Bundesgerichtshof)
XIII ZB 50/20 (Bundesgerichtshof)
Anordnung des Ausreisegewahrsams: Berücksichtigung persönlicher Umstände bei der Ermessensausübung; Heilung eines Ermessensfehlers
XIII ZB 1/21 (Bundesgerichtshof)
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