VGH München, Entscheidung vom 28.11.2022, Az. 10 CE 22.2250, 10 C 22.2252

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Gegenstand

Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und Antrag auf Prozesskostenhilfe, (vorläufige) Duldung wegen Reiseunfähigkeit, Anordnungsanspruch, zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote, tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Rückführungsgenehmigung der pakistanischen Behörde, inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn (hier: verneint), qualifiziertes fachärztliches Gutachten, Suizidgefahr, entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 CE 22.2250, 10 C 22.2252

28.11.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 28.11.2022, Az. 10 CE 22.2250, 10 C 22.2252 (REWIS RS 2022, 7322)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7322

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2 BvR 1795/14

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