Aktenzeichen 10 CE 22.2250, 10 C 22.2252

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VGH München: Entscheidung vom 28.11.2022

Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und Antrag auf Prozesskostenhilfe, (vorläufige) Duldung wegen Reiseunfähigkeit, Anordnungsanspruch, zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote, tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung, Rückführungsgenehmigung der pakistanischen Behörde, inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn (hier: verneint), qualifiziertes fachärztliches Gutachten, Suizidgefahr, entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens

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