9. Kammer | REWIS RS 2024, 1992
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Eritrea, Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Griechenland, Abschiebungsschutz, Bindungswirkung der ausländischen Flüchtlingsanerkennung, kein Anspruch auf neuerliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Meta
04.04.2024
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 04.04.2024, Az. Au 9 K 23.31180 (REWIS RS 2024, 1992)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1992
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Isoliertes Wiederaufgreifensgesuch auf Feststellung von Abschiebungsverboten
„Anerkannten-Folgeantrag“ (Anerkennung in Griechenland, nachfolgend Ablehnung in Deutschland nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 …
RO 14 K 24.30086 (VG Regensburg)
Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Folgeantrag, keine Prüfung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen durch das Bundesamt, wenn ein Asylfolgeantrag …
Keine Entbehrlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung
RO 13 S 22.31215 (VG Regensburg)
Asylerstantrag unzulässig, Behandlung eines weiteren Asylantrags als Folgeantrag