Aktenzeichen 4 ZB 23.442

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNHE58GR6YP3L5XSN

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VGH München: Entscheidung vom 11.07.2023

ladungsfähige Anschrift der Klagepartei als Sachentscheidungsvoraussetzung, Änderung der Anschrift nach Klageerhebung, fehlende tatsächliche Erreichbarkeit an der angegebenen Anschrift

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