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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision der Beschuldigten gegen das Urteil des [X.] vom 6. Februar 2020 wird als unbegründet verworfen.
Die sofortige Beschwerde der Beschuldigten gegen die Kostenentscheidung des vorbezeichneten Urteils wird als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschuldigten ergeben.
Die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils entspricht dem Gesetz (vgl. § 467 Abs. 1 Satz 1 StPO).
[X.] |
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Berger |
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Köhler |
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Resch |
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von Häfen |
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Meta
18.08.2020
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 5 StR 262/20 (REWIS RS 2020, 11320)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 11320
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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