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Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung
Meta
27.08.2015
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 27.08.2015, Az. M 4 K 14.30000 (REWIS RS 2015, 6105)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6105
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Klaglos stellende Behörde muss die Verfahrenskosten nicht unbedingt tragen
Kostenaufhebung nach billigem Ermessen
Kostenaufhebung nach Hauptsacheerledigung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Kostenteilung nach Hauptsacheerledigung
Kostenaufhebung nach Verfahrenseinstellung
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