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Kostenaufhebung nach billigem Ermessen
Meta
05.06.2015
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 05.06.2015, Az. M 4 K 14.30793 (REWIS RS 2015, 10263)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10263
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Kostenaufhebung nach Hauptsacheerledigung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Klaglos stellende Behörde muss die Verfahrenskosten nicht unbedingt tragen
Kostenaufhebung nach Verfahrenseinstellung
Kostenaufhebung nach Verfahrenseinstellung
Kostenentscheidung bei Verfahrenseinstellung
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