Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Klaglos stellende Behörde muss die Verfahrenskosten nicht unbedingt tragen
Meta
19.06.2015
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 19.06.2015, Az. M 4 K 14.30818 (REWIS RS 2015, 9419)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9419
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenaufhebung nach Hauptsacheerledigung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrenskosten bei veränderter Sach- und Rechtslage und Räumung des Rechtsstandpunktes
Erledigung einer asylrechtlichen Streitigkeit bei nachträglicher Flüchtlingsanerkennung
Kostenaufhebung nach Verfahrenseinstellung
Kostenaufhebung nach billigem Ermessen
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.