Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.02.2003, Az. V ZB 74/02

V. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 4270

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/02vom20. Februar 2003in den [X.] hat am 20. Februar 2003 durch [X.] Tropf, Prof. Dr. [X.], [X.], [X.] und [X.]:Die außerordentlichen Beschwerden des Beteiligten zu 1 gegendie Beschlüsse des 8. Zivilsenats des [X.] vom 30. Oktober 2002 und 13. Januar 2003 und die "Untä-tigkeitsbeschwerden" des Beteiligten zu 1 in den Verfahren 19 [X.]/00 [X.] sowie 8 W 642/00 und 8 [X.]/00Oberlandesgericht [X.] werden auf seine Kosten als unzu-lässig verworfen.Der Wert des [X.] wird auf 3.000 t-gesetzt.Gründe:Die außerordentlichen Beschwerden des Beteiligten zu 1 sind nicht zu-lässig. Auf die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine außerordentli-che Beschwerde in [X.] ausnahmsweise eröffnet ist,kann der Beteiligte zu 1 nicht verweisen.Ebenfalls unzulässig sind die "[X.]" des Beteiligtenzu 1. Das Verfahren in [X.] kennt einen solchenRechtsbehelf zum [X.] nicht.Die Kostenentscheidung beruht auf § 47 WEG, die Entscheidung überden Geschäftswert auf § 48 Abs. 3 WEG.Der Senat wird ähnliche Eingaben nicht mehr bescheiden.Tropf[X.]KleinGaierSchmidt-Räntsch

Meta

V ZB 74/02

20.02.2003

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.02.2003, Az. V ZB 74/02 (REWIS RS 2003, 4270)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 4270

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.