Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.09.2011, Az. I ZR 191/10

I. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 2864

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[X.]/10

Schreibfehlerberichtigung

Das Urteil vom 28. September 2011

[X.]/10 -
wird dahin berichtigt, dass es in den Entscheidungsgründen unter II.
3. in der sechsten
Zeile anstatt § 4 Abs. 2 PatG
§ 4 Abs. 2 PartG

heißen muss.

[X.], den 22. März
2012

Bundesgerichtshof [X.]
Geschäftsstelle I. Zivilsenat

Führinger, Justizangestellte

Meta

I ZR 191/10

28.09.2011

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.09.2011, Az. I ZR 191/10 (REWIS RS 2011, 2864)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 2864

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I ZR 191/10

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