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PDF anzeigen[X.]/03 Berichtigung des Leitsatzes Der Leitsatz des Urteils vom 16. November 2006 - [X.]/03 - wird dahingehend berichtigt, dass es bei den angeführten Vorschriften statt "ZPO – § 314 Abs. 1 Nr. 4" richtig heißt "ZPO – § 313 Abs. 1 Nr. 4".
[X.] Geschäftsstelle des [X.], den 18. Mai 2007 [X.], Justizangestellte
Meta
16.11.2006
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.11.2006, Az. I ZR 191/03 (REWIS RS 2006, 792)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 792
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