VG Würzburg, Urteil vom 03.07.2023, Az. W 8 K 22.1504

8. Kammer | REWIS RS 2023, 4664

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Gegenstand

Versagungsgegenklage, Neustarthilfe, Überbrückungshilfe IV, Phase 5, Geschäft mit Uhren und Schmuck, keine Klagebegründung, fehlende Antragsberechtigung, kein Nachweis über dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, bestandskräftige erweiterte Gewerbeuntersagung vor Antragstellung, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, Bezugnahme auf Bescheid und Verweis auf Vorbringen der Beklagten


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 22.1504

03.07.2023

VG Würzburg 8. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 03.07.2023, Az. W 8 K 22.1504 (REWIS RS 2023, 4664)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 4664

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