8. Kammer | REWIS RS 2023, 4664
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Versagungsgegenklage, Neustarthilfe, Überbrückungshilfe IV, Phase 5, Geschäft mit Uhren und Schmuck, keine Klagebegründung, fehlende Antragsberechtigung, kein Nachweis über dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, bestandskräftige erweiterte Gewerbeuntersagung vor Antragstellung, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, Bezugnahme auf Bescheid und Verweis auf Vorbringen der Beklagten
Meta
03.07.2023
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 03.07.2023, Az. W 8 K 22.1504 (REWIS RS 2023, 4664)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 4664
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Versagungsgegenklage, Anfechtungsklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe IV – Phase 5, Hochseilgarten …
Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Corona-bedingter Umsatzeinbruch
Richtlinie für die Gewährung der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase …
Betrieb des bezahlten Fußballsports, Corona-Überbrückungshilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie …
Zuwendungsrecht, Neustarthilfe Plus, Erfordernis der Antragstellung durch einen prüfenden Dritten
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