1. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 835
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Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Örtliche Unzuständigkeit, Landgerichte, Örtliche Zuständigkeit, Erfüllungsort, Klage auf Auflassung, Auflassung eines Grundstückes, Verpflichtung zur Auflassung, Auflassungsanspruch, Zuständigkeitsbestimmung, Beschlüsse, Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, Besonderer Gerichtsstand, Allgemeiner Gerichtsstand, Dinglicher Gerichtsstand, Ausschließlicher Gerichtsstand, Prozeßkostenhilfeverfahren
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Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Örtliche Unzuständigkeit, Landgerichte, Örtliche Zuständigkeit, Erfüllungsort, Klage auf Auflassung, Auflassung eines Grundstückes, Verpflichtung zur Auflassung, Auflassungsanspruch, Zuständigkeitsbestimmung, Beschlüsse, Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, Besonderer Gerichtsstand, Allgemeiner Gerichtsstand, Dinglicher Gerichtsstand, Ausschließlicher Gerichtsstand, Prozeßkostenhilfeverfahren
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
05.03.2024
BayObLG 1. Zivilsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 05.03.2024, Az. 101 AR 246/23 e (REWIS RS 2024, 835)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 835
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