VG Würzburg, Urteil vom 21.06.2021, Az. W 8 K 20.1302

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Gegenstand

begehrte landwirtschaftliche Förderung, bayerische Ausgleichszulage, kein unmittelbarer Förderanspruch direkt aus dem EU-Recht, Betriebssitz in Bayern, Teil der Flächen in Hessen, abgelehnte Förderung für außerhalb Bayerns gelegene Flächen, kein Anspruch auf Förderung außerbayerischer Flächen, Änderung der Förderpraxis im Vergleich zu den Vorjahren, keine Selbstbindung durch Regelungen in anderen Bundesländern, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür, kein Verstoß gegen EU-Recht


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 20.1302

21.06.2021

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 21.06.2021, Az. W 8 K 20.1302 (REWIS RS 2021, 4795)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 4795

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