Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.04.2011, Az. XI ZR 350/08

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2011, 7938

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 350/08 vom 5. April 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.] und [X.] Ellenberger, [X.], [X.] und [X.] am 5. April 2011 beschlossen: Die [X.] der Beklagten gegen das [X.]surteil vom 25. Januar 2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil der [X.] ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in entschei-dungserheblicher Weise verletzt hat (§ 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 3 ZPO). Der [X.] hat seiner Entscheidung keine Feststellungen und Annahmen zugrunde gelegt, zu denen die [X.] keine Gelegenheit hatte, Stellung zu nehmen. Der hilfsweise für den Fall der Zurückweisung der [X.] ge-stellte Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes des genannten Urteils wird als unzulässig verworfen, weil der Tatbestand eines Revisionsurteils grundsätzlich nicht der [X.] gemäß § 320 ZPO unterliegt und ein Ausnahmefall hier nicht ge-geben ist (vgl. dazu [X.], Beschluss vom 20. November 2007 - [X.], [X.]Report 2008, 345 Rn. 2 mwN). Im Übrigen verkennt die Beklagte, dass der [X.] auf die - vom Berufungsgericht festgestellte - Gebührenstruktur des [X.] abgestellt hat, die Ausdruck des sittenwidri-gen Geschäftsmodells des Vermittlers ist. Dieses [X.] 3 - hat sich verwirklicht, selbst wenn die Gebühren gegebenenfalls in Einzelpunkten nicht in voller Übereinstimmung mit dem Ge-schäftsbesorgungsvertrag von den Klägern gezahlt worden sind. [X.] Ellenberger [X.] Matthias [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 28.03.2008 - 15 O 110/07 - [X.], Entscheidung vom 17.11.2008 - I-9 U 89/08 -

Meta

XI ZR 350/08

05.04.2011

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.04.2011, Az. XI ZR 350/08 (REWIS RS 2011, 7938)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7938

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.