Aktenzeichen XI ZR 394/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.10.2010

Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler

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