Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 8 TaBV 59/21

8. Kammer | REWIS RS 2022, 9520

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8 TaBV 59/21

24.11.2022

Landesarbeitsgericht Düsseldorf 8. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: TaBV

Vorgehend: Arbeitsgericht Düsseldorf, 10 BV 126/21

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 8 TaBV 59/21 (REWIS RS 2022, 9520)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 9520

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