ArbG Bamberg, Urteil vom 05.08.2020, Az. 2 Ca 554/19

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Gegenstand

Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Personalrat, Bewerber, Arbeitnehmer, Bewerbungsverfahrensanspruch, Bewerbung, Schmerzensgeldanspruch, Wartezeit, Stellenbesetzungsverfahren, verfahren, Dienststelle, Abfindung, Vergleich, ausgeschriebene Stelle, Sinn und Zweck


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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2 Ca 554/19

05.08.2020

ArbG Bamberg

Urteil

Sachgebiet: Ca

Zitier­vorschlag: ArbG Bamberg, Urteil vom 05.08.2020, Az. 2 Ca 554/19 (REWIS RS 2020, 6412)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 6412


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 Ca 554/19

ArbG Bamberg, 2 Ca 554/19, 05.08.2020.


Az. 8 AZR 438/21

Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 438/21, 19.01.2023.


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