Aktenzeichen 2 Ca 554/19

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RCNKANW3HK9LMEFCDL

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ArbG Bamberg: Urteil vom 05.08.2020

Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Personalrat, Bewerber, Arbeitnehmer, Bewerbungsverfahrensanspruch, Bewerbung, Schmerzensgeldanspruch, Wartezeit, Stellenbesetzungsverfahren, verfahren, Dienststelle, Abfindung, Vergleich, ausgeschriebene Stelle, Sinn und Zweck

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Verfahrensgang

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Az. 2 Ca 554/19
ArbG Bamberg, 2 Ca 554/19, 05.08.2020.
Az. 8 AZR 438/21
Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 438/21, 19.01.2023.
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