Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 05.05.2009, Az. 1 BvR 1155/03

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verhinderung von Mehrfachnamen (§1355 Abs. 4 Satz 2 BGB)


Meta

1 BvR 1155/03

05.05.2009

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 05.05.2009, Az. 1 BvR 1155/03 (REWIS RS 2009, 3706)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 3706 BVerfGE 123, 90-111 REWIS RS 2009, 3706

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