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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht bei einer Vermittlung (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG) und Auskunftspflicht in Aufsichts- und Beschwerdesachen (§ 80 Abs. 1 StBerG); Nichterfüllung von Pflichten nach den §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 5 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 GwG als Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StBerG).
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Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht bei einer Vermittlung (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG) und Auskunftspflicht in Aufsichts- und Beschwerdesachen (§ 80 Abs. 1 StBerG); Nichterfüllung von Pflichten nach den §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 5 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 GwG als Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StBerG).
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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22.02.2024
Urteil
Sachgebiet: StL
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22.02.2024, Az. 18 StL 6/23 (REWIS RS 2024, 774)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 774
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18 StL 4/23 (LG Nürnberg-Fürth)
Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.
StbSt (R) 3/06 (Bundesgerichtshof)
45 StL 2/02 (Landgericht Düsseldorf)
045 StL 20/92 U. 3 StV 71/92 (Landgericht Düsseldorf)
45 StL 5/96 (Landgericht Düsseldorf)