Aktenzeichen 18 StL 6/23

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNS67WWBGF67Q6JLL

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 22.02.2024

Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht bei einer Vermittlung (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG) und Auskunftspflicht in Aufsichts- und Beschwerdesachen (§ 80 Abs. 1 StBerG); Nichterfüllung von Pflichten nach den §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 5 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 GwG als Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StBerG).

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