6. Strafsenat | REWIS RS 2024, 1878
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nicht geringe Menge, Aufhebung, Rechtsfolgenausspruch, Minder schwerer Fall, Freiheitsstrafe, Milderungsgrund, Landgerichte, Strafvorschriften, Strafaussetzung zur Bewährung, Besitz von Cannabis, Strafzumessungstatsachen, Änderung des Schuldspruchs, Revisionsrechtliche Überprüfung, Strafrahmen, Andere Strafkammer, Ständige Rechtsprechung, Verletzung materiellen Rechts, Revisionsgericht, Eigenverbrauch
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12.04.2024
BayObLG 6. Strafsenat
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2024, Az. 206 StRR 129/24 (REWIS RS 2024, 1878)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 1878
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Rechtsfolgenausspruch, Revisionsgericht, Nicht geringe Menge, Freiheitsstrafe, Urteilsgründe, Aufhebung, Rechtsmittelbeschränkung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Berufungsgericht, Strafzumessungstatsachen, Innerprozessuale …
1 StR 106/24 (Bundesgerichtshof)
Inverkehrbringen, Einlassung des Angeklagten, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aufhebung, Beweiswürdigung, Strafvorschriften, Ermessensausübung, Ermessen des Gerichts, Betäubungsmittelgesetz, …
Nicht geringe Menge, Minder schwerer Fall, Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Geringfügige Überschreitung, Feststellungen des Berufungsgerichts, Rechtsmittelbeschränkung, Schweigen …
3 StR 254/23 (Bundesgerichtshof)