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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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01.07.2016
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 9. Juli 2013, Az: II B 157/1, Beschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 139a AO 1977, § 139b AO 1977
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 01.07.2016, Az. 1 BvR 2533/13 (REWIS RS 2016, 8882)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 8882
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 Vollz (Ws) 771/18 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz(Ws) 18/16 (Oberlandesgericht Hamm)
VII ZB 1/13 (Bundesgerichtshof)
Zwangsvollstreckung aus einem in einer Familienstreitsache ergangenen Unterhaltstitel: Einstellung bei Aufhebung bzw. Aufrechterhaltung eines Versäumnisbeschlusses …
VII ZB 1/13 (Bundesgerichtshof)
Verwaltungsgerichte, Erteilungsvoraussetzungen, Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Letzte mündliche Verhandlung, Bundsverwaltungsgericht, Maßgeblicher Zeitpunkt, Altersgrenze, …
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