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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Rechtsbeschwerde; Wechsel von interner zu externer Ausschreibung von Dienstposten
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG auch erfüllt ist, wenn der Dienststellenleiter seine Verwaltungspraxis, zu besetzende Dienstposten zunächst intern auszuschreiben, ändert und Dienstposten, die besetzt werden sollen, extern ausschreibt.
Meta
5 PB 17/18, 5 PB 17/18 (5 P 7/19)
22.02.2019
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: P
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 30. August 2018, Az: 20 A 2988/17.PVB, Beschluss
§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.02.2019, Az. 5 PB 17/18, 5 PB 17/18 (5 P 7/19) (REWIS RS 2019, 10001)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10001
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 P 3/22 (Bundesverwaltungsgericht)
Fehlender personalvertretungsrechtlicher Maßnahmecharakter bei externen Stellenausschreibungen
5 P 7/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher üblichen dienststelleninternen Ausschreibung kein mitbestimmungspflichtiges Absehen von …
5 P 6/22 (Bundesverwaltungsgericht)
Mitbestimmung beim Absehen von Ausschreibung
6 PB 5/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz; Zusatzqualifikation; Fahrerlaubnis der Bundeswehr
5 PB 2/22 (Bundesverwaltungsgericht)
Personalvertretungsrecht; Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten
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