Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.02.2019, Az. 5 PB 17/18, 5 PB 17/18 (5 P 7/19)

5. Senat | REWIS RS 2019, 10001

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Gegenstand

Zulassung der Rechtsbeschwerde; Wechsel von interner zu externer Ausschreibung von Dienstposten


Gründe

1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2

Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG auch erfüllt ist, wenn der Dienststellenleiter seine Verwaltungspraxis, zu besetzende Dienstposten zunächst intern auszuschreiben, ändert und Dienstposten, die besetzt werden sollen, extern ausschreibt.

Meta

5 PB 17/18, 5 PB 17/18 (5 P 7/19)

22.02.2019

Bundesverwaltungsgericht 5. Senat

Beschluss

Sachgebiet: P

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 30. August 2018, Az: 20 A 2988/17.PVB, Beschluss

§ 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.02.2019, Az. 5 PB 17/18, 5 PB 17/18 (5 P 7/19) (REWIS RS 2019, 10001)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 10001

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