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Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung bejaht, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 VwGO besteht zwischen der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde als Normanwenderin und dem Normadressaten, bisherige verfassungsrechtliche Bedenken durch Einführung von § 22a IfSG ausgeräumt, kein Fall des Rückwirkungsverbots
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11.05.2022
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 11.05.2022, Az. AN 18 E 22.00418 (REWIS RS 2022, 23)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 23
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Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung …
Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung …
Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung …
Verkürzung des Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Rechtsträger der Kreisverwaltungsbehörde auch im Falle einer bundesgesetzlichen Regelung …
Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässiger Antrag, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis