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Vorrangiges Asylverfahren in Bulgarien
Meta
12.08.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 12.08.2015, Az. M 16 K 14.50548 (REWIS RS 2015, 6758)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6758
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Abschiebung von Familien mit Kindern nach Bulgarien
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Bulgarien im Dublin-Verfahren
Keine systematischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Bulgarien
Asylantrag, Übernahmeersuchen, Asylanerkennung, Aufnahmeeinrichtung, Integrationsprogramm, Überstellungsstopp
Dublin-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Bulgarien