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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Bulgarien im Dublin-Verfahren
Meta
07.12.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 07.12.2016, Az. M 1 S 16.50995 (REWIS RS 2016, 1199)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 1199
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Dublin-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Bulgarien
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
Abschiebungsanordnung nach Bulgarien im Rahmen des Dublin-Verfahrens rechtmäßig
Dublin-Verfahren: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Bulgarien
Dublin-Verfahren (Bulgarien)
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