Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; zukünftiges Waffen- und Munitionsverbot
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Beantwortung der bisher in der Rechtsprechung des [X.] nicht ausreichend geklärten Frage beitragen, ob ein Waffen- und Munitionsbesitzverbot nach § 41 Abs. 2 [X.] auch für den zukünftigen Besitz ausgesprochen werden kann.
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG; die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
6 B 17/11, 6 B 17/11 (6 C 30/11)
07.09.2011
Bundesverwaltungsgericht 6. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 11. Januar 2011, Az: 3 Bf 197/09, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 41 Abs 2 WaffG 2002
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 6 B 17/11, 6 B 17/11 (6 C 30/11) (REWIS RS 2011, 3552)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 3552
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 B 64/10, 6 B 64/10 (6 C 12/11) (Bundesverwaltungsgericht)
Fotografieren eines SEK-Beamten
6 B 11/11, 6 B 11/11 (6 C 22/11) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Landesrundfunkrecht; Abschöpfung von Werbeeinnahmen
2 B 49/17, 2 B 49/17 (2 C 1/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung bei wesentlicher Änderung des Tätigkeitsbereichs; Revisionszulassung
2 B 50/17, 2 B 50/17 (2 C 2/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung bei wesentlicher Änderung des Tätigkeitsbereichs
6 B 32/11, 6 B 32/11 (6 C 39/11) (Bundesverwaltungsgericht)
Anspruch auf Ausnutzung der Restlaufzeit einer Sendegenehmigung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.