Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.12.2000, Az. XI ZR 137/00

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2000, 261

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/00vom5. Dezember 2000in dem [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 5. Dezember 2000 durch [X.] und [X.] Siol, [X.], [X.] undDr. [X.]:Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des [X.] [X.] vom 16. März 2000 wird nichtangenommen.Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens(§ 97 Abs. 1 ZPO).Streitwert: 132.412,50 [X.]:Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat [X.] auch keine Aussicht auf Erfolg.Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der [X.] amSchluß des Darlehensvertrages als besondere Fälligkeitsabrede ist nicht zubeanstanden. Da eine Tilgung des Darlehens durch die an die [X.] auch im Falle des Todes [X.] von vornherein vertraglich vereinbart war, scheidet ein Anspruchder Beklagten auf eine Vorfälligkeitsentschädigung aus. Es kommt deshalb nichtdarauf an, ob der von der Revision angeführten Entscheidung des [X.] [X.], 308 ff. zu folgen wäre.[X.] [X.] [X.] [X.] Dr. [X.]

Meta

XI ZR 137/00

05.12.2000

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.12.2000, Az. XI ZR 137/00 (REWIS RS 2000, 261)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2000, 261

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.