VG Ansbach, Entscheidung vom 24.08.2022, Az. AN 16 E 22.01373

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Gegenstand

- Bundesbeamtenrecht, - Auswahlverfahren für Verbeamtung, - keine Statthaftigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im einstweiligen Anordnungsverfahren, - keine Befriedigung des Feststellungsinteresses im Eilverfahren, - kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsbegehren, Konkurrenteneilverfahren auf Freihaltung und Sicherstellung einer Beamtenstelle einfachere und effektivere Möglichkeit, - kein Rechtsschutzbedürfnis bei Bestandskraft des angegriffenen Verwaltungsaktes, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolglos


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 16 E 22.01373

24.08.2022

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 24.08.2022, Az. AN 16 E 22.01373 (REWIS RS 2022, 4884)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4884

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19 CS 22.2611 (VGH München)

Wiedereinsetzung, Beschwerdefrist, Organisationsverschulden, Fristenkalender, Statthafte Antragsart im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, Umdeutung, Aufenthaltserlaubnis, Chancen-Aufenthaltsrecht, Verfahrensduldung


Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

2 C 11/19

III ZR 47/14

XII ZB 117/10

2 U 5/07

VIII ZB 12/10

VI ZB 15/15

XII ZB 709/13

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