Aktenzeichen AN 16 E 22.01373

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RCNWQD68X9FZH7U2CC

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VG Ansbach: Entscheidung vom 24.08.2022

- Bundesbeamtenrecht, - Auswahlverfahren für Verbeamtung, - keine Statthaftigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im einstweiligen Anordnungsverfahren, - keine Befriedigung des Feststellungsinteresses im Eilverfahren, - kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsbegehren, Konkurrenteneilverfahren auf Freihaltung und Sicherstellung einer Beamtenstelle einfachere und effektivere Möglichkeit, - kein Rechtsschutzbedürfnis bei Bestandskraft des angegriffenen Verwaltungsaktes, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolglos

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