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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2016:090816BGSST2.15.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
GSSt 2/15
2 [X.]/12
vom
9. August
2016
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei
hier:
Vorlage gemäß §
132 GVG
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 9. August 2016
beschlossen:
Die Vorlage wird zurückgenommen.
Fischer Krehl Eschelbach
Ott [X.]
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
09.08.2016
Bundesgerichtshof Großer Senat für Strafsachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.08.2016, Az. GSSt 2/15 (REWIS RS 2016, 6955)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6955
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