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Asylrecht, Herkunftsland: Afghanistan, Keine Wiedereinsetzung in die Klagefrist, Anforderungen an eine sorgfältige Büroorganisation nach einem Kanzleiumzug
Meta
14.05.2021
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 14.05.2021, Az. M 2 K 17.35264 (REWIS RS 2021, 5875)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 5875
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Arbeitsüberlastung ist regelmäßig kein Wiedereinsetzungsgrund
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene Klageschrift
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Disziplinarsache
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Eingabe von Faxnummer eines unzuständigen Gerichts im Aslverfahren
Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist