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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Arbeitsüberlastung ist regelmäßig kein Wiedereinsetzungsgrund
Meta
05.07.2017
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 05.07.2017, Az. 15 ZB 17.50022 (REWIS RS 2017, 8472)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8472
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Arbeitsüberlastung
Nichteinhaltung der Beschwerdebegründungsfrist
9 B 5/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Versäumung der Rechtsmittelfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung
(Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Arbeitsunfähigkeit wegen Corona-Erkrankung nicht glaubhaft gemacht, Keine geeignete Notfallvorsorge …
5 ME 47/18 (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht)