Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.11.2002, Az. III ZR 280/01

III. Zivilsenat | REWIS RS 2002, 643

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/01vom19. November 2002in dem [X.] hat am 19. November 2002 durch die[X.] Dr. [X.], [X.], [X.], [X.] und Zollbeschlossen:Das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen den Vorsitzenden[X.] Dr. [X.] und die [X.] [X.], [X.], Dr. Kapsa und [X.] - seine Zulässigkeit unterstellt - als unbegründet zurückgewiesen.Der Beklagte will eine Besorgnis der Befangenheit daraus ableiten, [X.] am Senatsbeschluss vom 1. August 2002 mitwirkenden [X.] [X.] seiner Rechtsverteidigung entgegen der Vorinstanzverneint hätten. Entscheidungen eines [X.]s im Laufe eines Verfahrensgeben der [X.] jedoch grundsätzlich nicht das Recht, diesen für dasweitere Verfahren abzulehnen. Etwas anderes kann nur gelten, [X.] dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Entscheidung [X.] unsachlichen Einstellung des [X.]s gegenüber der ablehnenden[X.] oder auf Willkür beruht (vgl. [X.]/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 42Rdnr. 28 m.w.[X.]). Dafür bestehen bei der für den Beklagten negativenProzesskostenhilfeentscheidung der abgelehnten [X.], die - wie imRevisionsverfahren allgemein üblich - ohne nähere Begründung ergangenist, keiner Anhaltspunkte.[X.][X.] [X.][X.]Zoll

Meta

III ZR 280/01

19.11.2002

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.11.2002, Az. III ZR 280/01 (REWIS RS 2002, 643)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 643

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.