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Werbeanruf unter Pseudonym
Meta
28.04.2016
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Bayreuth, Urteil vom 28.04.2016, Az. 31 O 354/15 (REWIS RS 2016, 12080)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12080
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Pflicht zur Namensoffenbarung des Werbeanrufers, der selbst nicht Unternehmer ist
I ZR 244/16 (Bundesgerichtshof)
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Offenlegung der Identität des Mitarbeiters des Unternehmers bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit …
I ZR 244/16 (Bundesgerichtshof)
8 O 7/22 (Landgericht Flensburg)
Unterlassung von werblichen Telefonanrufen; keine Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Aufnahme der Rufnummer in eine von …
4 U 54/09 (Oberlandesgericht Hamm)